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1 Allgemeines und Geltungsbereich
Für Verträge zwischen dem Auftraggeber und der Agentur
gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge.
2 Urheberschutz und Nutzungsrechte
2.1 Vertragsgegenstand ist die Schaffung der in Auftrag
gegebenen kreativen Leistung sowie die Einräumung von Nutzungsrechten hieran. Es gelten die Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes.
2.2 Die Arbeiten (Konzeptionen, Entwürfe und Werkzeichnungen)
der Agentur
sind als persönliche geistige Schöpfung
durch das Urheberrechtsgesetz
geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.3 Die kreative Leistung der Agentur darf nur für die vereinbarte
Nutzungsart
und den vereinbarten Zweck im vereinbarten
Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher
Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die kreative Leistung in dem vereinbarten
Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung des vereinbarten Honorars.
2.4 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Agentur.
2.5 Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.
2.6 Die Agentur ist berechtigt, die kreative Leistung im
Rahmen ihrer Eigenwerbung
zu verwenden.
2.7 Der Auftraggeber stellt die Agentur von Ansprüchen
Dritter an den der Agentur durch den Auftraggeber zur
Verfügung gestellten Vorlagen, Skizzen und anderen
Unterlagen frei.
2.8 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers begründen
kein Miturheberrecht.
2.9 Der Auftraggeber erwirbt an der kreativen Leistung die
im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte.
3 Honorar
3.1 Die vereinbarten Honorare verstehen sich als Nettobeträge
zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie
Schaffung von Entwürfen, findet nicht statt.
3.3 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers haben
keinen Einfluß auf das Honorar.
3.4 Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie
sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert,
so ist das entsprechende
Teilhonorar jeweils bei
Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung
eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann die
Agentur Abschlagszahlungen
entsprechend dem erbrachten
Arbeitsaufwand verlangen. Bei Erteilung
eines Auftrags
größeren Umfangs
ist auf das Honorar ein angemessener
Vorschuß zu leisten.
4 Zusatzleistungen und Aufwandsentschädigungen
4.1 Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage
weiterer Entwürfe,
die Änderung von Werkzeichnungen
sowie andere Zusatzleistungen
werden nach Zeitaufwand
gesondert berechnet.
4.2 Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit
Entwurfsausführungsarbeiten
entstehende Nebenkosten
(z.B. für Prints, Dummys, Illustrationen, Fotografien,
Layoutsatz) sind zu erstatten.
4.3 Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber
zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung
erforderlich sind, werden die entstehenden Kosten und
Spesen ersetzt.
4.4 Zur Erfüllung eines Auftrags erforderliche Kreativleistungen
von Dritten (z.B. Texter, Illustrator) können durch die
Agentur im Namen und für Rechnung des Auftraggebers in
Auftrag gegeben werden. Der Auftraggeber bevollmächtigt
die Agentur hierzu durch die Erteilung des Gesamtauftrags.
4.5 Vergibt die Agentur auf Veranlassung des Auftraggebers
Fremdleistungen im eigenen Namen, stellt der Auftraggeber
die Agentur von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten
frei.
4.6 Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringen
fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall
zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge,
die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
5 Originale und Versendungsgefahr
5.1 Die Originale der kreativen Leistung sind nach angemessener
Frist unbeschädigt
an die Agentur zurückzugeben.
5.2 Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf
Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
5.3 Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf
Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
6 Korrektur und Produktion
6.1 Vor Produktionsbeginn sind der Agentur Korrekturmuster
vorzulegen.
6.2 Die Produktion wird von der Agentur nur aufgrund einer
besonderen Vereinbarung
überwacht. Besteht eine solche
Vereinbarung, so ist die Agentur ermächtigt, erforderliche
Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.
7 Haftung
7.1 Eine Haftung für die wettbewerbs- und markenrechtliche
Zulässigkeit der vom Auftraggeber gelieferten und in die
kreative Leistung einzubeziehenden Materialien (z.B.
Texte, Fotos) wird von der Agentur nicht übernommen;
gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.
7.2 Soweit die Agentur auf Veranlassung des Auftraggebers
Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen
Rechnung in Auftrag gibt, haftet die Agentur nicht für die
Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten
Leistungserbringer.
7.3 Im Rahmen ihrer vertraglichen Aufgaben und für Unterlagen,
die der Agentur
vom Auftraggeber zur Verfügung
gestellt werden, haftet die Agentur dem Auftraggeber
gegenüber nur soweit die Schadensursache auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruht. Vorstehende Haftungsfreizeichnung
gilt nicht für Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf
Fahrlässigkeit beruht. Im Falle der fahrlässigen Verletzung
einer Kardinalpflicht oder der Verletzung einer vertragswesentlichen
Pflicht ist die Ersatzpflicht der Agentur auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8 Belegexemplare
Von Vervielfältigungen der Leistung sind der Agentur mindestens
drei Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen.
9 Gestaltungsfreiheit
Für die Agentur besteht im Rahmen des Auftrags
Gestaltungsfreiheit.
10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Agentur.
10.2 Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des
Handelsgesetzbuches,
juristische Person öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist,
wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der
Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen,
die Zuständigkeit des Gerichts am Sitz der Agentur vereinbart.
11 Kollision mit anderen Geschäftsbedingungen
Sofern der Auftraggeber ebenfalls AGBs verwendet,
kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung
über die Einbeziehung von AGBs zustande. Soweit die
verschiedenen AGBs inhaltlich übereinstimmen, gelten
diese als vereinbart.
An die Stelle sich widersprechender
Einzelregelungen
treten die gesetzlichen
Regelungen.
Gleiches gilt für den Fall, daß die AGBs des Auftraggebers
Regelungen enthalten, die im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen
nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende
Geschäftsbedingungen Regelungen,
die in den Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers nicht enthalten
sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.
12 Schlußbestimmung
12.1 Nebenabreden zu dieser Vereinbarung sind nicht getroffen.
Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt
auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
12.2 Die Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem
Auftraggeber richten sich ausschließlich nach dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland.
12.3 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden
Bestimmungen
läßt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch
eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen
Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
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