Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemeines und Geltungsbereich
Für Verträge zwischen dem Auftraggeber und der Agentur gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge.


2 Urheberschutz und Nutzungsrechte
2.1 Vertragsgegenstand ist die Schaffung der in Auftrag gegebenen kreativen Leistung sowie die Einräumung von Nutzungsrechten hieran. Es gelten die Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes.

2.2 Die Arbeiten (Konzeptionen, Entwürfe und Werkzeichnungen)
der Agentur sind als persönliche geistige Schöpfung durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

2.3 Die kreative Leistung der Agentur darf nur für die vereinbarte
Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die kreative Leistung in dem vereinbarten
Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung des vereinbarten Honorars.

2.4 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Agentur.

2.5 Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.

2.6 Die Agentur ist berechtigt, die kreative Leistung im Rahmen ihrer Eigenwerbung zu verwenden.

2.7 Der Auftraggeber stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter an den der Agentur durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen, Skizzen und anderen Unterlagen frei.

2.8 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht.

2.9 Der Auftraggeber erwirbt an der kreativen Leistung die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte.


3 Honorar
3.1 Die vereinbarten Honorare verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2 Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen, findet nicht statt.

3.3 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers haben keinen Einfluß auf das Honorar.

3.4 Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann die Agentur Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Bei Erteilung eines Auftrags
größeren Umfangs ist auf das Honorar ein angemessener Vorschuß zu leisten.


4 Zusatzleistungen und Aufwandsentschädigungen
4.1 Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

4.2 Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z.B. für Prints, Dummys, Illustrationen, Fotografien, Layoutsatz) sind zu erstatten.

4.3 Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden die entstehenden Kosten und Spesen ersetzt.

4.4 Zur Erfüllung eines Auftrags erforderliche Kreativleistungen von Dritten (z.B. Texter, Illustrator) können durch die Agentur im Namen und für Rechnung des Auftraggebers in Auftrag gegeben werden. Der Auftraggeber bevollmächtigt die Agentur hierzu durch die Erteilung des Gesamtauftrags.

4.5 Vergibt die Agentur auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen im eigenen Namen, stellt der Auftraggeber die Agentur von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.

4.6 Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringen
fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.


5 Originale und Versendungsgefahr
5.1 Die Originale der kreativen Leistung sind nach angemessener
Frist unbeschädigt an die Agentur zurückzugeben.

5.2 Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

5.3 Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.


6 Korrektur und Produktion
6.1 Vor Produktionsbeginn sind der Agentur Korrekturmuster vorzulegen.

6.2 Die Produktion wird von der Agentur nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist die Agentur ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.


7 Haftung
7.1 Eine Haftung für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber gelieferten und in die kreative Leistung einzubeziehenden Materialien (z.B. Texte, Fotos) wird von der Agentur nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.

7.2 Soweit die Agentur auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet die Agentur nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

7.3 Im Rahmen ihrer vertraglichen Aufgaben und für Unterlagen, die der Agentur vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, haftet die Agentur dem Auftraggeber gegenüber nur soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Fahrlässigkeit beruht. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht oder der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Ersatzpflicht der Agentur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.


8 Belegexemplare
Von Vervielfältigungen der Leistung sind der Agentur mindestens drei Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen.


9 Gestaltungsfreiheit
Für die Agentur besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit.


10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Agentur.

10.2 Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, die Zuständigkeit des Gerichts am Sitz der Agentur vereinbart.

11 Kollision mit anderen Geschäftsbedingungen Sofern der Auftraggeber ebenfalls AGBs verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über die Einbeziehung von AGBs zustande. Soweit die verschiedenen AGBs inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen
treten die gesetzlichen Regelungen. Gleiches gilt für den Fall, daß die AGBs des Auftraggebers Regelungen enthalten, die im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende
Geschäftsbedingungen Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.


12 Schlußbestimmung
12.1 Nebenabreden zu dieser Vereinbarung sind nicht getroffen.
Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

12.2 Die Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem
Auftraggeber richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.3 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden
Bestimmungen läßt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen
Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

 
 
 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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